Mein Ziel

… ist eine unabhängige, marktgerechte, faire und gerechte Begutachtung Ihrer Immobilie, damit Sie

  • bei einem Kauf,
  • Verkauf,
  • in Erbschaftsangelegenheiten oder
  • in betriebswirtschaftlichen Entscheidungen

rechtssicher den Wert feststellen lassen können.

Um dies zu erreichen ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB die erste Wahl. Bei einem Kurzgutachten kann aufgrund der Nutzung für private Zwecke auf einige Aspekte in der schriftlichen Ausarbeitung verzichtet werden.