Mein Ziel
… ist eine unabhängige, marktgerechte, faire und gerechte Begutachtung Ihrer Immobilie, damit Sie
- bei einem Kauf,
- Verkauf,
- in Erbschaftsangelegenheiten oder
- in betriebswirtschaftlichen Entscheidungen
rechtssicher den Wert feststellen lassen können.
Um dies zu erreichen ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB die erste Wahl. Bei einem Kurzgutachten kann aufgrund der Nutzung für private Zwecke auf einige Aspekte in der schriftlichen Ausarbeitung verzichtet werden.